Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jessi0212
17.05.2005, 22:06 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

du solltest den fahrlehrer das geld bezahlen was ihn zusteht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.05.2005, 22:57 Uhr

Drive/ Jessi? Nettiquette!

ich bezweifle, daß der Autor des Threads eine Anleitung zum Betrug möchte.

Der Beitrag von Jessi ist unqualifiziert.

Es ist sehr fraglich, ob es rechtlich einwandfrei ist, daß der Fahrlehrer den Führerschein, der ihm durch die Zulassungsstelle, nicht aber durch die Fahrschule, ausgehändigt wird, einbehält.

Natürlich hat der Fahrlehrer einen Rechtsanspruch gegen ihn bezüglich der vollbrachten Dienstleistung ( = Ausbildung und Vorbeireitung auf den Erwerb der Fahrerlaubnis), er hat aber kein Recht, dem Schüler seinen FS vorzuenthalten.

Über kurz oder lang wird Daniel zahlen müssen, denn selbst wenn ihm die Zulassungsstelle einen Schein aushändigt mit der von ihm vorgeschlagenen Lüge, wird der Fahrlehrer rechtliche Schritte gegen ihn einleiten, der Fahrlehrer wird bestimmt nicht auf sein Geld verzichten.

Daniel, Du könntest mal mit einem Rechtsanwalt abklären, in wieweit Du den Fahrlehrer zwingen wikllst, den FS herauszugeben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.05.2005, 23:18 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

Die Idee ist sowieso nicht so einfach umzusetzen. Wer einen Ersatz-Führerschein beantragt, muss über den Verbleib des alten Führerscheins eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Wer hier vorsätzlich falsche Angaben macht ("Führerschein verloren" etc.), der macht sich nach § 156 StGB ("Falsche Versicherung an Eides Statt") strafbar.

--> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
18.05.2005, 01:32 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

Du kannst die Herausgabe des Führerscheins von deinem Fahrlehrer nach §812 BGB verlangen und sogar einklagen.

Genauso hat dein Fahrlehrer natürlich Ansprüche gegen dich und könnte von dir auch Verzugszinsen verlangen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken und den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jessi0212
18.05.2005, 10:33 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

aber er kann eine Mahnung bekomme oder irgendwas anderes kanb pasieren wen er nicht zahlt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
18.05.2005, 10:36 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

Sicher, er wird gemahnt, und je nachdem wie dringend der FL sein Geld haben will geht er vor Gericht um sich einen Titel zu holen. Dann kommts im Extremfall zur Zwangsvollstreckung. Wäre mein Weg. Würde als FL nicht lange fackeln. Kenne das "Leistung in Anspruch nehmen und nicht bezahlen" aus Vermietersicht. Wird mittlerweile wohl zum Volkssport, ähnlich dem Versicherungsbetrug.

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.05.2005, 10:39 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

Aber dennoch darf der Fahrlehrer den Führerschein nicht einbehalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
18.05.2005, 10:40 Uhr

zu: Führerschein Duplikat

Auch das kenne ich...da kann man das ganze nur an ein Inkassounternehmen wie die Creditreform weitergeben und hoffen, dass die Leute nochmal irgendwann zu Geld kommen. Ist bei vielen allerdings unwahrscheinlich...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 3

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird