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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tm
20.08.2005, 14:34 Uhr

Erweiterung bei M?

Hallo,
wenn ich die Fahrerlaubnis Klasse M besitze, gelten dann für mich wenn ich den Führerschein Kl. B und A mache die Regelungen zum Ersterwerb, oder erweitere ich meinen Führerschein nur? In den Prüfungsrichtlinien steht dazu leider nichts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.08.2005, 16:13 Uhr

zu: Erweiterung bei M?

Bis auf die fehlende Probezeit ist die Klasse M eine vollwertige Fahrerlaubnis, sodass es sich bei dir dann um eine Erweiterung handelt.

Das hat für dich aber nur 2 Vorteile, nämlich einen Bonus von 6 Lektionen Grundunterricht bei der Theorie und die Tatsache, dass du keinen 1.-Hilfe-Kurs mehr machen musst. Einen Bonus bei den Sonderfahrten der Klasse A gibt es nicht, da du ja für die Klasse M keine Sonderfahrten gemacht hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tm
20.08.2005, 16:33 Uhr

zu: Erweiterung bei M?

Bedeutet das denn nicht auch, dass ich bei der theoretischen Prüfung nur 10 statt 20 Grundfragen gestellt bekomme?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.08.2005, 16:39 Uhr

zu: Erweiterung bei M?

Ja, das ist richtig. Wenn du die Theorie für A und B zusammen machst, dann musst du 10 Fragen Grundstoff, 10 Fragen Zusatzstoff A und 10 Fragen Zusatzstoff B beantworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tm
20.08.2005, 17:06 Uhr

zu: Erweiterung bei M?

Gut, dann kann ich ja beruhigt zur Prüfung gehen. Danke für die Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
20.08.2005, 19:47 Uhr

zu: Erweiterung bei M?

Und maximal 6 Fehlerpunkte pro Klasse in der Theorieprüfung !

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten