Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Holger1596
31.01.2006, 10:06 Uhr

Polizei vs. gebrannte CD's

Hey, ich habe mal ne Frage und zwar wenn ich gebrannte CD's im Auto habe und ich werde von der Polizei kontrolliert, kann das dann Ausirkungen haben? bzw. dürfen Sie ins Handschuhfach schauen. Auch bin ich mir am Überlegen, ob ich mir einen CD-Wechsler kaufen soll, oder darf die Polizei da auch reinschauen!?

Danke schonmal im vorraus...

Mfg Holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
31.01.2006, 10:26 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

und wie is das wenn verbotene medikamente im handschuhfach hat?

die gehören mir selber nicht, aber einen kumpel der die mal bei mir vergessen hat... ob die wirklich so verboten sind weiss ich auch nicht...

kanns da ärger geben? ob ihrs mir glaubt oder nicht, aber ich nehm die dinger nicht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Holger1596
31.01.2006, 11:36 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

Ja, aber ich hab die Musik ja nicht legal erworben (limewire) und na ja, hab auch keine covers und so gedruckt. --> Sie liegen halt nur im Handschuhfach! Ca. 6 Stück! Also muss ich mir keine Gedanken machen!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
31.01.2006, 12:54 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

Die Polizei darf nur dann ins Handschuhfach, bzw. auch den Kofferraum gucken, wenn sie
einen begründeten Anfangsverdacht hat.
Einfach so darf sie das NICHT.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
31.01.2006, 14:05 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

Aber die Polizei weiß ja nicht, dass die Musik auf der CD illegal ist, denn du schreibst ja nicht drauf:" Illegale Musik"

Aber die stört es eigentlich nicht, wenn man da ein paar selbstgebrannte CDs rumfliegen hat.


Also keine Angst ;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
31.01.2006, 14:14 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

>>>Anfangsverdacht besteht ab jetzt!
Der Betreiber dieser Plattform müsste eingreifen ... <<<

Stimmt! Der Betreiber schreibt hier nämlich nichts von Distanzierung in den Nutzungsbedingungen...

Jedoch soll dies nicht zu meinen Problemen gehören, ich bin nur BeNUTZER :-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.01.2006, 14:36 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

"Aber die Polizei weiß ja nicht, dass die Musik auf der CD illegal ist, denn du schreibst ja nicht drauf:" Illegale Musik"

Das ist der Punkt, hast Du ähnliches auf Deine CDs geschrieben? :))

Von was für Medikamenten war da eben eigentlich die Rede?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MarsTG
31.01.2006, 17:27 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

Also ich denke nicht, dass die Polizei da rein menschlich irgendwas gegen hat, wenn man gebrannte CDs im Auto rum fliegen hat. Für die bedeutet das im Endeffekt mehr Ruhe, als wenn du Originale im Auto hast. Wenn jemand in einen Wagen wegen CDs einbrechen will, dann sind die unter Garantie nicht gebrannt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
31.01.2006, 18:41 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

> Stimmt! Der Betreiber schreibt hier nämlich
> nichts von Distanzierung in den
> Nutzungsbedingungen...

Was auch keinen Sinn hätte, den vor strafrechtlicher Haftung kann man sich nicht pauschal distanzieren. Entsprechende Disclaimer sind Blödsinn. Darüber hinaus handelt es sich bei der Ansage "Ich habe illegale CDs in meinem Auto" nicht um einen rechtswidrigen Inhalt, es wird ja nur über einen mgwl. strafbaren Sachverhalt _berichtet_. Der Admin hat sie je nicht selbst gebrannt, gell. Ich kann hier auch schreiben, das ich gestern ner alten Oma die Rente abgezogen habe - auch wenns war wäre, müsste der Admin keine Strafe fürchten.

Was die "verbotenen" Medikamente angeht: Was Betäubungsmittel sind, steht in den Anlagen I-III zum BtMG. Strafbar macht sich, wer sie ohne entsprechende Erlaubnis besitzt, § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG. "Besitzen" hat nichts damit zu tun, wem das Btm "gehört" - Besitzer ist grds. der, der die tatsächliche Sachherrschaft ausübt, also ggf. auch derjenige, der damit herumfährt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
31.01.2006, 20:49 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

Du kannst alles hören was für den deutschen Handel zugelassen ist und verkauft werden darf. Onkelz etc dürften da auch kein Thema sein.

Ich glaube kaum das die Polizei sich extra CDs anhört, um zu schauen, ob dadrauf die Musik legal/illegal ist.
Zudem ist es nicht deren Aufgabe...

Ist ähnlich mit der Blitzerei. Sie könnten auch an jeder Ecke so ein Teil aufstellen, blos wer will schon gerne einen solchen Kontrollstaat?!

Zudem muss man auch die Kosten im Auge behalten. Wenn die Rennleitung bei jeder Kontrolle das halbe Auto auseinandernimmt, brauch diese vermutlich die doppelte Zeit dafür.

Lizzard

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
31.01.2006, 21:08 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

keine Ahnung wie das mit CD's ist deren Inhalt auf dem Index steht. Grundsätzlich geht es bei gebrannten CD's doch um urheberrechtliche Dinge. Dafür interessiert sich die Polizei nur, wenn von irgendeiner Seite Anzeige erstattet wurde und auch da sind sicher die privaten Kopien uninteressant. Spannend wird es erst, wenn jemand versucht damit ein Geschäft zu machen.

Es ist Sache desjenigen, der die Rechte besitzt und ein persönliches Interesse daran hat, den Dingen nachzugehen. Die GEMA ist z.B. so ein Verein, der sich um Urheberrechte kümmert.

Sicherheitskopien für den eigenen Bedarf sind nicht verboten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
31.01.2006, 22:05 Uhr

zu: Polizei vs. gebrannte CD's

> Du kannst alles hören was für den deutschen > Handel zugelassen ist und verkauft werden
> darf.

Naja, so was wie ne Zulassung ist ja gar nicht erforderlich - du darfst erstmal alles hören, und es darf auch erstmal alles vertrieben werden, so lange es nur brav bei der GEMA angemeldet ist. Der so genannte "Index" heißt eigentlich "Liste" - und wenn etwas darin aufgenommen worden ist, heißt das lediglich, dass der Vertrieb beschränkt ist (Vgl. §3 - 5 GjSM).

Dann gibts natürlich noch solche Medieninhalte (Tonträger, Schriften usw.), bei denen an die Inhalte allein eine Strafbarkeit anknüpft, unabhängig davon, ob der jeweilige Inhalt formell bereits auf dem "Index" steht (zB Volksverhetzung - § 130 StGB,Anleitung zu Straftaten, -§ 130a StGB oder Gewaltdarstellung, §131 StGB). Auch da ist aber für eine Strafbarkeit mindestens das "Vorführen" erforderlich (oder Verbreitung usw.). Das bloße Anhören dürfte hierunter nicht fallen, da die Vorschriften vor allem den öffentlichen Frieden zu schützen bezwecken. Der ist aber nicht betroffen, wenn du dir einen Tonträger mit solchen Inhalts so anhörst, dass es auch die Nachbarn nicht mitbekommen. Hören kann man also im Prinzip was man will.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren