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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschek
04.03.2006, 19:30 Uhr

Wie läuft das ab, wenn man die Fahrerlaubnis erworben hat?

Ich habe ein paar Fragen an euch! Ich wollte wissen, ob ich, wenn ich im Besitz des Führerscheins Klasse B bin, einen Fahrzeug (PKW) fahren kann, das nicht auf meinen Namen registriert ist? Wie läuft das bei der Polizeilichenkontrolle ab?
Muss ich das Fahrzeug auf meinen Namen anmelden?
Andere Frage: Was muss ich tun, wenn ich mit einem gütigen Führerschein ein Fahrzeug erwerbt habe, damit ich es fahren kann?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
04.03.2006, 19:52 Uhr

zu: Wie läuft das ab, wenn man die Fahrerlaubnis erworben hat?

"das nicht auf meinen Namen registriert ist? Wie läuft das bei der Polizeilichenkontrolle ab?"

Solange du den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1) dabei hast, ist alles OK. Es ist egal, auf wen das Auto zugelassen ist, solange du den Fahrzeugschein hast bist du berechtigt das Auto zu führen. Und den Führerschein brauchste natürlich auch noch ;-))
Also muss nicht auf deinen Namen laufen das Auto!

"Was muss ich tun, wenn ich mit einem gütigen Führerschein ein Fahrzeug erwerbt habe, damit ich es fahren kann? "

Ich verstehe die Frage so, dass du ein Auto gekaufst hast und wissen willst was du tun musst?!

Du kannst auch ohne Führerschein ein Auto kaufen, du brauchst nichtmal nen Führerschein wenn du ein Auto anmelden willst!!

Was du machen musst:

1) Auto kaufen
2) Auto anmelden
3) Auto fahren (aber erst nachdem es angemeldet wurde!)

Wie das anmelden geht will ich hier nicht erklären, wäre zu viel zu schreiben...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschek
05.03.2006, 19:33 Uhr

zu: Wie läuft das ab, wenn man die Fahrerlaubnis erworben hat?

Hab ich das jetzt richtig Verstanden? Ich kann auch ohne Führeschein, Ein Auto anmelden? Und Fahrzeugpapier etc. krieg ich dann auch mit?

Gruss Joschek

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Karo88
06.03.2006, 11:32 Uhr

zu: Wie läuft das ab, wenn man die Fahrerlaubnis erworben hat?

Ja du kannst auch ohne Führerschein ein Auto anmelden. Allerdings wenn du noch nicht 18 bist, brauchst du die Unterschrift von Eltern (Eltern müssen mit zur Zulassungsstelle oder ne Vollmacht mitbringen müsste auch gehen.
Die Fahrzeugpapiere bekommst du ja vom Verkäufer des Autos. Die auf jeden Fall zur Zulassungsstelle mitnehmen.

Ich hoffe, dass ich deine Fragen beantworten bzw. klarstellen konnte.

Karo

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Mit Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet