Lichthupe: Kein Thema!

Lichthupe als Warnsignal

Die Geschichte der Lichthupe ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Und deshalb ist die Lichthupe auch mit Vorsicht zu genießen. An einigen Beispielen soll gezeigt werden, wann man sie benutzen darf und wann nicht.

In der Fahrprüfung ist die Lichthupe jedenfalls kein Thema.

»Kein Thema? Was meint er damit?« werden Sie sich fragen, und schon sind wir — mitten im Thema. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Müller erscheint bei seinem Chef im Büro und sagt: »Chef, brauche dringend eine Gehaltserhöhung«. Und sein Chef antwortet: »Müller, kein Thema!«.

Frage: Wird Müller nun bald mehr verdienen oder nicht?

Antwort: Woher sollen wir das wissen? »Kein Thema« könnte sowohl JA! als auch NEIN! bedeuten. Es kommt immer ganz auf den Chef an.

Nächste Frage: Was hat das mit der Lichthupe zu tun? Antwort: viel! Auch die Lichthupe wird als Signal oft falsch gedeutet.

Was ist die Lichthupe?

Ein kurzes (eventuell stoßweises) Signal mit dem Fernlicht. Bei den meisten Fahrzeugen hat der Schalter für das Fernlicht eine Position, in der er nicht voll einrastet, so dass man durch leichtes Ziehen (oder Drücken) die Lichthupe betätigt. Der Begriff Lichthupe taucht in der Straßenverkehrsordnung überhaupt nicht auf. Dort ist die Rede von Warn- bzw. Leuchtzeichen, z.B. im § 16 StVO.

Wozu darf man die Lichthupe benutzen?

Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:

— Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.

— Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.

Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.

Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht! Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.

Situationen, in denen sie trotzdem benutzt wird

 
— In engen Straßen, wenn man dem Gegenverkehr signalisieren will »du kannst als Erster fahren«
— In der selben Situation als Warnung »Ich fahre als Erster!!!«
 
— Als Signal »Du kannst die Spur wechseln, ich lass dich rein«
— Als Signal »Wehe du wechselst die Spur, ich lass dich nicht rein!«
 
— Um dem Fußgänger zu zeigen, dass er über die Straße gehen kann
— Um dem Fußgänger zu zeigen, dass er nicht über die Straße gehen kann

... Tja, wer soll daraus noch schlau werden?

In der Fahrprüfung...

... sollte man die Lichthupe besser nicht benutzen (kein Thema!), denn erstens besteht die Möglichkeit von krassen Missverständnissen, und zweitens kann der Prüfer vom Rücksitz aus gar nicht sehen, ob der Fahrschüler die Lichthupe benutzt hat, und zieht womöglich die falschen Schlüsse. Natürlich kann man versuchen, die Signale Anderer richtig zu interpretieren, aber die können ja mehrdeutig sein. Es ist am besten, wenn man durch eine klare Fahrweise deutlich macht, was man vorhat, etwa durch rechtzeitiges Bremsen bei Begegnungen oder Vergrößern des Abstands, wenn man jemanden in die Fahrspur lassen möchte.

Noch einige Tipps:

Dichtes Auffahren und Lichthupe kann Nötigung seinWenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung, wie auf unserem Bild) und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird

Die Benutzung der Lichthupe, um darauf hinzuweisen, dass man auf seinen Vorrang verzichtet, ist unzulässig (dazu § 16 Absatz 1 StVO lesen).

Man muss immer damit rechnen, dass ein Warnsignal mit der Lichthupe falsch verstanden wird. Andere Verkehrsteilnehmer, für die das Signal nicht gedacht war, könnten es zudem auf sich beziehen.

Üblich und sinnvoll ist die kurze Betätigung der Lichthupe, wenn der Entgegenkommende offenbar mit Fernlicht fährt und nicht rechtzeitig abblendet. Nicht erlaubt ist, Entgegenkommende mit der Lichthupe vor einer Radarkontrolle zu warnen (keine Gefahr!). Das kann sogar Anlass für ein Verwarnungsgeld sein.

Bei jedem Einschalten der Fahrbeleuchtung (Abblendlicht) bitte immer kontrollieren, ob die blaue Fernlicht-Kontrollleuchte brennt. Denn der Lichthupen-Taster könnte aus Versehen eingerastet sein, als er das letzte Mal benutzt wurde.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Ein Langsamfahrer hindert Sie am schnelleren Vorwärtskommen. Was ist richtig?

Ich fordere ihn mit der Lichthupe auf, schneller zu fahren

Ich fahre hinter ihm her, bis eine Gelegenheit zum Überholen kommt

Ich fahre ganz dicht auf, um den Überholweg zu verkürzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.1.11-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn auf der Autobahn ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer dicht auffährt und Sie ständig mit der Lichthupe auffordert, die Überholspur zu räumen?

Ich wechsle sofort in den Sicherheitsabstand der rechts fahrenden Fahrzeuge

Ich fordere den Nachfolgenden durch leichtes Bremsen auf, mehr Abstand zu halten

Ich wechsle auf die rechte Fahrspur, sobald dies möglich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?

Innerorts bei Dunkelheit

Außerorts am Tage

Außerorts bei Dunkelheit