Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Fassung des Inkrafttretens vom 19.01.2013. Zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.01.2013 (BGBl. I S.35).

FeV - Anlage 4

(zu den §§ 11, 13 und 14)

Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen


Vorbemerkung:

1. Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z.B. grippale Infekte, akute infektiöse Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnupfen, Asthma).

2. Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Abs. 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Abs. 4).

3. Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein.
 

Krankheiten, Mängel Eignung oder
bedingte Eignung
Beschränkungen/ Auflagen bei bedingter Eignung
  Klassen
 
A,
A1,
A2,
B,
BE,
AM,
L,
T
Klassen
 
C,
C1,
CE,
C1E,
D,
D1,
DE,
D1E,
FzF
Klassen
 
A,
A1,
A2,
B,
BE,
AM,
L,
T
Klassen
 
C,
C1,
CE,
C1E,
D,
D1,
DE,
D1E,
FzF
1. Mangelndes Sehvermögen siehe Anlage 6  
2. Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit  
2.1 Hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 60 % und mehr), beidseitig sowie Gehörlosigkeit, beidseitig ja
wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichts-störungen)
ja (bei C, C1, CE, C1E)
sonst nein
vorherige Bewährung von 3 Jahren Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B
2.2 Gehörlosigkeit einseitig oder beidseitig oder hochgradige Schwerhörigkeit einseitig oder beidseitig ja
wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichts-störungen)
ja (bei C, C1, CE, C1E)
sonst nein
wie 2.1
2.3 Störungen des Gleichgewichts (ständig oder anfallsweise auftretend) nein nein
3. Bewegungs-behinderungen ja ja ggf. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf. mit besonderen technischen Vorrichtungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten und/oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers. Auflage: regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat.
4. Herz- und Gefäßkrankheiten  
4.1 Herzrhythmus-störungen mit anfallsweiser Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit nein nein
- nach erfolgreicher Behandlung durch Arzneimittel oder Herzschrittmacher ja ausnahmsweise ja regelmäßige Kontrollen regelmäßige Kontrollen
4.2 Hypertonie (zu hoher Blutdruck)        
4.2.1 Bei ständigem diastolischen Wert von über 130 mmHg nein nein
4.2.2 Bei ständigem diastolischen Wert von über 100 bis 130 mmHg ja ja
wenn keine anderen prognostisch ernsten Symptome
Nach-
untersuchungen
Nach-untersuchungen
4.3 Hypotonie (zu niedriger Blutdruck)        
4.3.1 In der Regel kein Krankheitswert ja ja
4.3.2 Selteneres Auftreten von hypotoniebedingten, anfallsartigen Bewusstseins-
störungen
ja
wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind
ja
wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind
4.4 Koronare Herzkrankheit (Herzinfarkt)        
4.4.1 Nach erstem Herzinfarkt ja
bei komplikationslosem Verlauf
ausnahmsweise ja Nach-
untersuchung
4.4.2 Nach zweitem Herzinfarkt ja
wenn keine Herzinsuffizienz oder gefährliche Rhythmusstörungen vorliegen
nein Nach-
untersuchung
4.5 Herzleistungs-schwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler oder sonstige Ursachen        
4.5.1 In Ruhe auftretend nein nein
4.5.2 Bei gewöhnlichen Alltagsbelastungen und bei besonderen Belastungen ja nein regelmäßige ärztliche Kontrolle, Nach-untersuchung in bestimmten Fristen, Beschränkung auf einen Fahrzeugtyp, Umkreis- und Tageszeit-beschränkungen
4.6 Periphere Gefäßerkrankungen ja ja
5. Zuckerkrankheit        
5.1 Neigung zu schweren Stoffwechsel-entgleisungen nein nein
5.2 Bei erstmaliger Stoffwechsel-
entgleisung oder neuer Einstellung
ja
nach Einstellung
ja
nach Einstellung
5.3 Bei ausgeglichener Stoffwechsellage unter Therapie mit Diät oder oralen Antidiabetika mit niedrigem Hypoglykämie-Risiko ja ja
ausnahmsweise, bei guter Stoffwechsel-führung ohne Unterzuckerung über etwa 3 Monate
Nach-
untersuchung
5.4 bei medikamentöser Therapie mit hohem Hypoglykämie-Risiko (z.B. Insulin) ja wie 5.3 regelmäßige Kontrollen
5.5 Bei Komplikationen siehe auch Nummer 1, 4, 6 und 10        
6. Krankheiten des Nervensystems        
6.1 Erkrankungen und Folgen von Verletzungen des Rückenmarks ja
abhängig von der Symptomatik
nein bei fortschreitendem Verlauf Nach-untersuchungen
6.2 Erkrankungen der neuromuskulären Peripherie ja
abhängig von der Symptomatik
nein bei fortschreitendem Verlauf Nach-untersuchungen
6.3 Parkinsonsche Krankheit ja
bei leichten Fällen und erfolgreicher Therapie
nein Nach-
untersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren
6.4 Kreislaufabhangige Störungen der Hirntätigkeit ja
nach erfolgreicher Therapie und Abklingen des akuten Ereignisses ohne Rückfallgefahr
nein Nach-
untersuchungen in Abständen von ein, zwei und vier Jahren
 
6.5 Zustände nach Hirnverletzungen und Hirnoperationen, angeborene und frühkindlich erworbene Hirnschäden        
6.5.1 Schädelhirn-verletzungen oder Hirnoperationen ohne Substanzschäden ja
in der Regel nach 3 Monaten
ja
in der Regel nach 3 Monaten
bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nach- untersuchung bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nach-
untersuchung
6.5.2 Substanzschäden durch Verletzungen oder Operationen ja unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.-hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesensänderungen ja unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.-hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesensänderungen bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nach-
untersuchung
bei Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten Nach-untersuchung
6.5.3 Angeborene oder frühkindliche Hirnschäden siehe Nummer 6.5.2        
6.6 Eplilepsie ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z. B. 2 Jahre anfallsfrei ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z. B. 5 Jahre anfallsfrei ohne Therapie Nach-
untersuchungen
Nach-untersuchungen
7 Psychische (geistige) Störungen        
7.1 Organische Psychosen        
7.1.1 akut nein nein
7.1.2 nach Abklingen ja
abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymptome und kein 7.2
ja
abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymptome und kein 7.2
in der Regel Nach-untersuchung in der Regel Nach-untersuchung
7.2 Chronische hirnorganische Psychosyndrome        
7.2.1 leicht ja
abhängig von Art und Schwere
ausnahmsweise ja Nach-
untersuchung
Nach-
untersuchung
7.2.2 schwer nein nein
7.3 Schwere Altersdemenz und schwere Persönlichkeits-veränderungen durch pathologische Alterungsprozesse nein nein
7.4 Schwere Intelligenz-störungen/geistige Behinderung        
7.4.1 leicht ja
wenn keine Persönlichkeits-
störung
ja
wenn keine Persönlichkeits-
störung
7.4.2 schwer ausnahmsweise ja, wenn keine Persönlichkeits-störung (Untersuchung der Persönlichkeits-struktur und des individuellen Leistungs-vermögens) ausnahmsweise ja, wenn keine Persönlichkeits-störung (Untersuchung der Persönlichkeits-struktur und des individuellen Leistungs-vermögens)
7.5 Affektive Psychosen        
7.5.1 bei allen Manien und sehr schweren Depressionen nein nein
7.5.2 nach Abklingen der manischen Phase und der relevanten Symptome einer sehr schweren Depression ja
wenn nicht mit einem Wiederauftreten gerechnet werden muss, gegebenenfalls unter medikamentöser Behandlung
ja
bei Symptomfreiheit
regelmäßige Kontrollen regelmäßige Kontrollen
7.5.3 bei mehreren manischen oder sehr schweren depressiven Phasen mit kurzen Intervallen nein nein
7.5.4 nach Abklingen der Phasen ja
wenn Krankheitsaktivität geringer und mit einer Verlaufsform in der vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muss
nein regelmäßige Kontrollen
7.6 Schizophrene Psychosen        
7.6.1 akut nein nein
7.6.2 nach Ablauf ja
wenn keine Störungen nachweisbar sind, die das Realitätsurteil erheblich beeinträchtigen
ausnahmsweise ja, nur unter besonders günstigen Umständen
7.6.3 bei mehreren psychotischen Episoden ja ausnahmsweise ja, nur unter besonders günstigen Umständen regelmäßige Kontrollen regelmäßige Kontrollen
8 Alkohol        
8.1 Missbrauch
(Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum kann nicht hinreichend sicher getrennt werden)
nein nein
8.2 nach Beendigung des Missbrauchs ja
wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist
ja
wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist
8.3 Abhängigkeit nein nein
8.4 nach Abhängigkeit (Entwöhnungs-behandlung) ja
wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist
ja
wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist
9 Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel        
9.1 Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittel-gesetzes (ausgenommen Cannabis) nein nein
9.2 Einnahme von Cannabis        
9.2.1 Regelmäßige Einnahme von Cannabis nein nein
9.2.2 Gelegentliche Einnahme von Cannabis ja
wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust
ja
wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust
9.3 Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittel-gesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen nein nein
9.4 missbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen nein nein
9.5 nach Entgiftung und Entwöhnung ja
nach einjähriger Abstinenz
ja
nach einjähriger Abstinenz
regelmäßige Kontrollen regelmäßige Kontrollen
9.6 Dauerbehandlung mit Arzneimitteln        
9.6.1 Vergiftung nein nein
9.6.2 Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß nein nein
10 Nierenerkrankungen        
10.1 schwere Niereninsuffizienz mit erheblicher Beeinträchtigung nein nein
10.2 Niereninsuffizienz in Dialysebehandlung ja
wenn keine Komplikationen oder Begleit-
erkrankungen
ausnahmsweise ja ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nach-untersuchung ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nach-untersuchung
10.3 erfolgreiche Nieren-transplantation mit normaler Nierenfunktion ja ja ärztliche Betreuung und Kontrolle, jährliche Nach-
untersuchung
ärztliche Betreuung und Kontrolle, jährliche Nach-untersuchung
10.4 bei Komplikationen oder Begleit-erkrankungen siehe auch Nummer 1, 4 und 5        
11 Verschiedenes        
11.1 Organ-transplantation Die Beurteilung richtet sich nach den Beurteilungsgrundsätzen zu den betroffenen Organen
11.2 Schlafstörungen        
11.2.1 unbehandelte Schlafstörung mit Tagesschläfrigkeit nein
wenn messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vorliegt
nein
wenn messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vorliegt
11.2.2 behandelte Schlafstörung mit Tagesschläfrigkeit ja
wenn keine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt
ja
wenn keine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt
regelmäßige Kontrollen von Tagesschläfrigkeit regelmäßige Kontrollen von Tagesschläfrigkeit
11.3 Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen mit schweren Rückwirkungen auf die Herz-Kreislauf-Dynamik nein nein
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