Bußgeldrechner »Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?« ...
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Bußgeldkatalog: Änderungen 2009

Abstand Bußgeld

Am 1. Februar 2009 wurde der Bußgeldkatalog geändert. Kraftfahrer müssen insbesondere für zu schnelles Fahren, zu geringen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden, falsches Überholen, Rotlichtverstöße an Ampeln und Bahnübergängen sowie bei Alkohol- und Drogendelikten höhere Bußgelder zahlen.

Bei Vorsatz, also wenn ein Verstoß absichtlich begangen wird, verdoppelt sich nun die zu zahlende Summe. Die Höhe der Geldbuße (ob alter oder neuer Katalog) richtet sich danach, wann die Tat begangen wurde. Die Änderungen betreffen hauptsächlich das Bußgeld selbst, während Punkte und Fahrverbote praktisch unverändert beibehalten wurden. Hier einige der wesentlichen Bußgelderhöhungen für Pkw- und Motorradfahrer.

Tatbestand-Beispiele
(ohne Fahrverbote und Punkte)
Bußgeld bis Januar 2009 Bußgeld ab Februar 2009
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und dabei Andere gefährden 40 € 80 €
Mit nicht angepasster Geschwindigkeit fahren 50 € 100 €
Bei Nebel mit Sichtweite unter 50 Meter schneller als 50 km/h fahren 50 € 80 €
Gefährdung von Kindern, Hilfsbedürftigen und Älteren 60 € 80 €
Rechts überholen außerhalb geschlossener Ortschaften 50 € 100 €
Überholen bei unklarer Verkehrslage 50 € 100 €
Überholen bei Unübersichtlichkeit und Überholverbot (ohne Gefährdung) 75 € 150 €
Überholen bei Unübersichtlichkeit und Überholverbot (mit Gefährdung) 125 € 250 €
zum Überholen ausscheren und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährden 40 € 80 €
Beim Abbiegen keine besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und ihn dadurch gefährden 40 € 70 €
Überholen oder zu schnelles Fahren an Fußgängerüberwegen 50 € 80 €
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden 50 € 80 €
Seitenstreifen der Autobahn zum schnelleren Vorwärtskommen benutzen (zum Beispiel im Stau) 50 € 75 €
Trotz roten Blinklichts Bahnübergang überqueren (Schranken noch geöffnet) 150 € 250 €
Geschlossene Bahnschranke missachten 400 € 700 €
Verkehrsunsichere Ladung oder Besetzung des Fahrzeugs 50 € 80 €
Einfacher Rotlichtverstoß an der Verkehrsampel 50 € 90 €
Rotlichtverstoß, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde Rot zeigt 125 € 200 €
Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht anhalten 50 € 70 €
Mit 0,5 Promille Alkohol oder unter Drogen fahren 250 € 500 €
Promille-/Drogenfahrt im ersten Wiederholungsfall 500 € 1000 €
Promille-/Drogenfahrt bei mehreren Wiederholungsfällen 750 € 1500 €
Fahren unter geringstem Alkoholeinfluss in der Probezeit 125 € 250 €
Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften    
21 - 25 km/h zu schnell 40 € 70 €
26 - 30 km/h zu schnell 50 € 80 €
31 - 40 km/h zu schnell 75 € 120 €
41 - 50 km/h zu schnell 100 € 160 €
51 - 60 km/h zu schnell 150 € 240 €
61 - 70 km/h zu schnell 275 € 440 €
über 70 km/h zu schnell 375 € 600 €
Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften    
21 - 25 km/h zu schnell 50 € 80 €
26 - 30 km/h zu schnell 60 € 100 €
31 - 40 km/h zu schnell 100 € 160 €
41 - 50 km/h zu schnell 125 € 200 €
51 - 60 km/h zu schnell 175 € 280 €
61 - 70 km/h zu schnell 300 € 480 €
über 70 km/h zu schnell 425 € 680 €
Abstand zum Vorausfahrenden (Tempo über 80 km/h)
weniger als 50% des halben Tachowertes 40 € 75 €
weniger als 40% des halben Tachowertes 60 € 100 €
weniger als 30% des halben Tachowertes 100 € 160 €
weniger als 20% des halben Tachowertes 150 € 240 €
weniger als 10% des halben Tachowertes 200 € 320 €
Abstand zum Vorausfahrenden (Tempo über 130 km/h)
weniger als 50% des halben Tachowertes 60 € 100 €
weniger als 40% des halben Tachowertes 100 € 180 €
weniger als 30% des halben Tachowertes 150 € 240 €
weniger als 20% des halben Tachowertes 200 € 320 €
weniger als 10% des halben Tachowertes 250 € 400 €
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Bahnübergänge

Grundstückseinfahrten

Kreuzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.03-004 / 3 Fehlerpunkte

Auf welchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?

Auf Autobahnen

Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung

Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit baulich getrennten Fahrbahnen für jede Richtung

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