Streifenwagen sind bald mit einer neuen Polizeisirene unterwegs: Neben der
bekannten Leuchtschrift STOP POLIZEI werden Polizeifahrzeuge künftig
mit roten Blinklichtern und einem schrillen Heulsignal ausgerüstet. Spätestens
wenn die Sirene eingeschaltet wird,
heißt es für den
Vorausfahrenden »rechts ran!«
Möchten Sie mal Probe hören? Kojak lässt grüßen! Drehen
Sie Ihre Lautsprecher aber besser auf leise, bevor Sie den Test machen. Oder möchten Sie die beiden Sounds lieber downloaden, zum Beispiel als fiese Klingeltöne für's Handy? Bitte sehr:
Wann werden neuen die Signale eingesetzt, und warum reichen
die alten nicht mehr aus? Im Verkehrsministerium
ist man der Ansicht, dass die traditionellen Signale oft genug zu Missverständnissen
geführt haben, wodurch gefährliche Situationen entstanden sind.
Beispiel: Polizeibeamte im Streifenwagen wollen das vorausfahrende
Fahrzeug stoppen (also zwecks Kontrolle aus dem Verkehr ziehen). Dazu können
die Beamten zunächst das spiegelverkehrte Anhaltesignal STOP POLIZEI auf
dem Dach einschalten, welches der Fahrzeugführer richtig herum im
Rückspiegel
sieht. Wenn der betroffene Fahrer darauf aber nicht reagiert, konnte
bislang nur noch das Martinshorn als akustische Verstärkung
eingeschaltet werden. Aber das plötzlich einsetzende Martinshorn könnte
der Vorausfahrende mit dem Signal »Freie Bahn schaffen!« verwechseln,
worauf er dann erst recht nicht anhält.
Die Lösung laut Verkehrsministerium (Pressemitteilung
vom 30.08.2005):
neue Signale einführen! Die müssen so auffällig sein, dass selbst
Schlafmützen
sie bemerken. Wer die Leuchtanzeige STOP POLIZEI verschläft, weil
er selten
in den Spiegel schaut, bekommt zukünftig noch zwei weitere Muntermacher
serviert:
ein grellrot blitzendes Signallicht auf dem Dach des Polizeiwagens und
wenn das immer noch nicht wirkt, die neue Sirene mit dem Heulton.
Diese Signalkette macht demnächst unmissverständlich klar: »He,
Sie da vorne, gefälligst anhalten!«. Die Straßenverkehrs-Vorschriften
werden entsprechend ergänzt; und weil alle Verkehrsteilnehmer die StVO und
StVZO regelmäßig
lesen (speziell diejenigen, die bereits an STOP POLIZEI scheitern),
sind die Missverständnisse vermutlich bald beseitigt.
Das
beliebte Tatü-Tata
mit Blaulicht wird nicht so schnell aussterben; beides zusammen bedeutet
auch in Zukunft »Einsatzfahrzeug, Bahn
frei!«.
Die vollständige Pressemitteilung
Bundesminsterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
vom 30.08.2005:
Stolpe und Schily: Neues Anhaltesignal der Polizei macht den Straßenverkehr
noch sicherer
Das Erscheinungsbild der Polizeifahrzeuge wird sich künftig ändern.
Autofahrer müssen sich auf neue, zusätzliche optische und akustische Signale
einstellen. Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe und Bundesinnenminister
Otto Schily haben heute in Berlin die neuen Anhaltesignalgeber für Polizeifahrzeuge
vorgestellt. Zu der bekannten Leuchtschrift "STOP POLIZEI" kann zukünftig
zusätzlich ein rotes Blinklicht nach vorn und ein akustischer Heulton "YELP-Signal" eingeschaltet
werden.
Bundesverkehrsminister Stolpe erklärt dazu: "Das neue Anhaltesignal
der Polizei wird die Verkehrssicherheit auf den deutschen Straßen weiter verbessern.
Blaulicht und Martinshorn signalisieren den Autofahrern, dass sie möglichst schnell
den Weg frei machen sollen. Das bisherige Signal führt daher häufig zu Missverständnissen.
Der Fahrer im vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Wagen muss entscheiden, ob er
sofort die Straße räumt oder ob er dem Anhaltesignal Folge leistet. So entstehen
oft gefährliche Verkehrssituationen, auch für unbeteiligte Autofahrer. Das zusätzliche
rote Blinklicht und das ergänzende akustische Signal geben den Straßenverkehrsteilnehmern
künftig ein eindeutiges Zeichen."
Bundesinnenminister Schily erklärt dazu: "Die
Verbesserung der Sicherheit unserer Polizeibeamtinnen und -beamten ist ein wichtiges
und permanentes Anliegen. Das zusätzliche rote Blinklicht und der neue akustische
Heulton stellen die notwendige Eindeutigkeit polizeilicher Zeichen und Weisungen
beim Anhaltevorgang her. Dadurch wird der Eigenschutz der einschreitenden Polizeibeamten
erhöht. Dieser von allen Polizeien des Bundes und der Länder getragene Vorschlag
wird von mir ausdrücklich begrüßt."
Das Anhalten von Kraftfahrzeugen soll
damit künftig wie folgt ablaufen: Das Polizeifahrzeug fährt hinter dem anzuhaltenden
Verkehrsteilnehmer und schaltet den Anhaltesignalgeber "STOP POLIZEI" ein.
Reagiert der Fahrzeugführer nicht, wird das rote Blinklicht kurz zugeschaltet.
Der Fahrzeugführer wird aufmerksam, sieht in den Rück-/Seitenspiegel und erkennt
die Schrift "STOP POLIZEI". Das rote Blinklicht ist nur nach vorn gerichtet
und nur für den angesprochenen Verkehrsteilnehmer erkennbar. Sollte er auch dieses
Signal nicht bemerken, kann das "YELP- Signal", das sich signifikant
vom Martinshorn unterscheidet, eingeschaltet werden. Spätestens dann wird der
Fahrzeugführer aufmerksam und kann der Aufforderung zum Anhalten in angemessener
Weise Folge leisten.
Stolpe wird jetzt die notwendige Änderung der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung
einleiten. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Video läuft nicht?
Diese Seite benötigt den kostenlos verfügbaren Flash-Player
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte
Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?
Nur für Sie
Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden
Für alle nachfolgenden Fahrzeuge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
Nur für Sie
Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte
An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?
Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 678) wurde zuletzt aktualisiert am 16.10.2006
Rechtliche Hinweise: Sämtliche Texte und Abbildungen auf dieser Internetseite unterliegen dem Urheberrecht bzw. genießen Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG. Nutzung oder Vervielfältigung von Textauszügen oder Abbildungen, egal in welchem Umfang, nur mit vorheriger Zustimmung des Autors. Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig verfolgt. Der Hauptdomainname dieser Internetseite ist FAHRTIPPS.DE. Bild- und Textrechte können auf Honorarbasis erworben werden. Die Abbildungen der theoretischen Fahrlerlaubnisprüfung sind von der TÜV | DEKRA arge tp 21 GbR lizensiert.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der FAHRTIPPS-Inhalte übernommen. Für Inhalte bzw. Produkte auf Internetseiten, die nicht unmittelbar zu FAHRTIPPS.DE gehören, und auf die hier z.B. durch Hyperlinks oder Anzeigen hingewiesen wird, wird keine Verantwortung übernommen. Forum-Einträge sind keine Äußerungen von FAHRTIPPS.DE, sondern geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder.