Vorfahrt

In welcher Reihenfolge darf gefahren werden?

Wie kaum bei einer anderen Regelung bestehen bei der Vorfahrt Unsicherheiten, auch routinierte Fahrer werden hin und wieder nachdenklich. Die meisten Probleme gibt es offenbar mit der ältesten Vorfahrtregel überhaupt, nämlich »rechts vor links«.

Wenn man die Vorfahrtlage im Moment nicht erkannt hat, muss man sich im Zweifelsfall mit den anderen verständigen. Auf einen Vorfahrtverzicht eines Anderen zu vertrauen wäre zu unvorsichtig.

Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass Straßen, die von rechts kommen, Vorfahrt haben, wenn keine Vorfahrtschilder aufgestellt sind.

Aber, Ausnahmen bestätigen die Regel: Wenn es sich bei dem Straßenteil von rechts um eine abgesenkte Bordsteinkante, einen verkehrsberuhigten Bereich, einen Feldweg oder eine Grundstücksausfahrt handelt, müssen Fahrer, die von dort kommen, den "normalen" Verkehr auf der Straße durchlassen.

Wie verhält es sich im Bild oben? Es handelt sich um einen unbeschilderten Kreuzungsbereich, also "rechts vor links". Mit dieser Vorfahrtregel allein kommt man hier aber nicht zum richtigen Ergebnis. Als Kraftfahrer sollte man nämlich auch wissen, dass Linksabbieger zunächst ihren Gegenverkehr abwarten müssen. Übrigens wird diese Regel als Vorrang (nicht Vorfahrt!) des Gegenverkehrs bezeichnet, in der Praxis spielt diese Begriffsunterscheidung aber keine Rolle. Was ergibt sich nun als Lösung?

Funktioniert hier die Reihenfolge Blau-Rot-Gelb?
Nein, denn der Blaue muss schließlich als Linksabbieger auf den Roten im Gegenverkehr warten. Der Rote wartet auf den (für ihn von rechts kommenden) gelben Wagen, und der Gelbe muss wiederum auf den Blauen warten. Damit haben wir eine Pattsituation (keiner darf zuerst losfahren, denn jeder muss noch auf irgendjemanden warten).

Wie löst man eine solche Blockade nach den Regeln der StVO auf? Eine mögliche Antwort liegt darin, dass von den dreien jemand nach § 11 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung auf seinen Vorrang verzichtet (der Blaue kann zum Beispiel den Gelben zuerst durchlassen, oder der Rote könnte auf seinen Vorrang gegenüber dem Blauen verzichten). Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen den Verzicht aber nur dann annehmen, wenn sie sich mit dem Verzichtenden darüber verständigt haben. Schwierig, schwierig, denn im richtigen Leben kommt es oft zu absurden Wink-Orgien, weil interessanterweise die meisten Fahrer ausgerechnet denjenigen durchwinken, der sowieso Vorfahrt hätte, oder der andere gerade nicht hinschaut oder durch die flachgeneigte Scheibe die Gesten den Winkenden nicht richtig erkennt, wodurch es zu Missverständnissen kommt und sich deshalb der Knoten auf der Kreuzung genauso schlecht auflöst wie dieser Satzbau mittlerweile ;-)

Erlaubterweise und am entspanntesten geht es so: Der Blaue zieht gemütlich bis zur Kreuzungsmitte vor; das darf er, weil er ja Vorfahrt vor dem Gelben hat. In der Kreuzungsmitte wartet Blau als Linksabbieger noch den entgegenkommenden Roten ab, während Gelb möglicherweise schon hinter dem Heck von Blau durchfahren kann.

Solche Situationen kommen in den vielen 30-Zonen mittlerweile recht oft vor. Und im Fragebogen schließlich auch, wie man sieht.

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