Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse S: Trike, Quad, Microcar
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
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Seit Februar 2005 wird in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse
S erteilt. Mit 16 Jahren dürfen damit dreirädrige
Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge,
z.B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h gefahren werden. Das bedeutet: Kraftfahrstraßen
oder Autobahnen sind tabu.
Wussten Sie schon: Wer eine gültige Pkw-Fahrerlaubnis besitzt, darf auch Klasse S fahren.
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Mindestalter: |
16 Jahre
(Ausbildung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich) |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus. Für den Fahrerlaubnisantrag
werden benötigt:
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
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Fahrzeuge: |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von
Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im
Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von
nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse
der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
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Befristung: |
Die Klasse S ist unbefristet gültig. |
Einschluss: |
Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse S. Die Klasse S schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein. |
Inhaber anderer Klassen: |
Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in
Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder
L) |
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bei Ersterwerb |
bei Erweiterung von einer anderen Klasse |
Theoretischer Unterricht
Klasse S |
14 Doppelstunden |
8 Doppelstunden |
Theoretische Prüfung
Klasse S |
30 Fragen, maximal 10 Fehlerpunkte |
20 Fragen, maximal 6 Fehlerpunkte |
Fahrstunden
Klasse S |
Die Anzahl der "normalen" Fahrstunden
ist nicht vorgeschrieben (Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung).
Keine Sonderfahrten |
Dauer der Fahrprüfung Klasse S |
30 Minuten, überwiegend innerorts |
Probezeit |
Der Führerschein Klasse S wird nicht auf
Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf eine eventuelle spätere
Probezeit angerechnet. |
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