Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse C1: Mittelschwere Lkw

Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Diese Klasse erlaubt es, Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t zu fahren. In der Praxis wird sie meist nur als Vorstufe für die Klasse C1E benötigt.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:
  • grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss: Klasse C1 schließt die Klassen L und M ein.

 

Sonderfahrten Klasse C1 Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Erweiterung von Klasse B 3 1 1
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.02-202 / 3 Fehlerpunkte

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse C1. Ihr Lkw hat folgende Daten:|- Leermasse 3.500 kg|- zulässige Gesamtmasse 6.200 kg|- zulässige Anhängelast 9.300 kg|Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

6.200 kg

3.500 kg

750 kg