Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse D1: Kleinere Busse
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Dies ist der beliebte Bus-Schein für bis zu
16 Fahrgäste.
Mindestalter: |
21 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse D1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): |
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).. |
Befristung: |
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
|
vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D1 |
Grundausbildung |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre |
41 |
19 |
12 |
7 |
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre |
16 |
8 |
4 |
4 |
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre |
8 |
8 |
4 |
4 |
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre |
6 |
4 |
2 |
2 |
Dauer der Fahrprüfung: |
75 Minuten |
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