Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse D: Busse
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
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Alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr. An die
Bewerber werden hohe Anforderungen bezüglich der Gesundheit gestellt.
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Mindestalter: |
21 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. |
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): |
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrersitz ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).. |
Befristung: |
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
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Einschluss: |
Klasse D schließt die Klasse D1 ein. |
vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D |
Grundausbildung |
Überland |
Autobahn |
Dunkelfahrt |
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre |
45 |
22 |
14 |
8 |
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre |
33 |
12 |
8 |
5 |
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre |
14 |
16 |
8 |
6 |
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre |
7 |
8 |
4 |
3 |
Vorbesitz Klasse D1 |
20 |
5 |
5 |
5 |
Dauer der Fahrprüfung: |
75 Minuten |
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?
Linienbusse
Pkw
Lkw
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