Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2009 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung
vom 28.01.2009, Verkehrsblatt 2009 S. 129 ff.)
Anlage 2 zur Prüfungsrichtlinie
Grundfahraufgaben für die Klassen A, A1 und M
(Anlage 7 Nr. 2.1.4.1 FeV)
1. Allgemeine Hinweise
1.1 Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber
ein Kraftrad der Klasse A, A1 oder M selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe
der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie
sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst
auf verkehrsarmen Straßen und Plätzen möglichst in der Ebene
durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen
Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel
zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Die Bodenplatte
muss aus Sicherheitsgründen abgeschnitten sein.
Die Ausweichaufgaben werden nur nach "links" geprüft.
Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels zu beobachten. Außerdem muss beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker betätigt werden.
1.2 Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung
ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben.
Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer — Mittel-
oder Seitenständer — und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft
in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit
vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen.
Die Fähigkeit zur selbständigen Handhabung ist nicht gegeben, wenn
der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen
kann, ihm das Kraftrad umkippt oder wenn er mit nicht ordnungsgemäß eingezogenem
Ständer anfahren will.
1.3 Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren. Der Bewerber
hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende
Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk — z.B. Stiefel )
zu tragen.
1.4 Nachfolgende Aufzählungen und Tabellen beschreiben
Art und Anzahl der zu prüfenden Grundfahraufgaben. Die Auswahl trifft der amtlich
anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
In jeder Prüfung muss durchgeführt werden
bei den Klassen A oder A1
der Slalom mit Schrittgeschwindigkeit (Nr. 2.1)
die Bremsaufgabe (Nr. 2.2)
die Ausweichaufgabe (Nr. 2.3)
die Brems-/Ausweichaufgabe (Nr. 2.4)
eine Slalomaufgabe (Nr. 2.5 oder 2.6)
eine weitere Aufgabe aus den Nummern 2.7, 2.8 oder 2.9
Grundfahraufgaben der Klassen A und A1
GA-Nr.
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5 m
Abstand)
2.1
O
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
2.2
O
Ausweichen ohne Abbremsen
2.3
O
Ausweichen nach Abbremsen
2.4
O
Slalom (4 x 7 m Abstand)
2.5
A (innerhalb dieser
2 Aufgaben)
Langer Slalom (4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand)
2.6
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
2.7
A (innerhalb dieser
3 Aufgaben)
Stop and Go
2.8
Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser)
2.9
Summe der zu fahrenden GFA
6
O = obligatorisch
A = alternativ
bei der Klasse M
die Slalomaufgabe (Nr. 2.5)
die Bremsaufgabe (Nr. 2.2)
die Ausweichaufgabe (Nr. 2.3) oder die Brems-/Ausweichaufgabe (Nr. 2.4)
eine weitere Aufgabe bei langsamer Geschwindigkeit (Nr. 2.7, 2.8 oder 2.9)
Grundfahraufgaben der Klassen M
GA-Nr.
Slalom (4 x 7 m Abstand)
2.5
O
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
2.2
O
Ausweichen ohne Abbremsen
2.3
A (innerhalb dieser
2 Aufgaben)
Ausweichen nach Abbremsen
2.4
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
2.7
A (innerhalb dieser
3 Aufgaben)
Stop and Go
2.8
Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser)
2.9
Summe der zu fahrenden GFA
4
O = obligatorisch
A = alternativ
2. Erläuterung der Grundfahraufgaben, Fehlerbewertung
2.1 Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.1) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.
Skizze zu 2.1: Abstand 3,5 m von Leitkegelmitte zu Leitkegelmitte, Leitkegelhöhe mindestens 15 cm.
Fehlerbewertung
Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
Auslassen eines Feldes
Umwerfen eines Leitkegels
Absetzen eines Fußes auf die Fahrbahn.
2.2 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h (bei Klasse M aus ca. 40 km/h) zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfung des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
Das Blockieren des Hinterrades wird nicht beanstandet, wenn das Kraftrad stabil gehalten wird.
Fehlerbewertung
Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
Nichterreichen der notwendigen Verzögerung.
Benutzung nur eines Brems-Hebels *
Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie
Abwürgen des Motors
* Gilt nicht für kombinierte Brems-Systeme, bei welchen bei Betätigung nur eines Brems-Hebels die volle Bremswirkung aller Bremsen erreicht werden kann.
2.3 Ausweichen ohne Abbremsen
Inhalt der Grundfahraufgabe Beschleunigen auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
Skizze zu 2.3: Leitkegelhöhe mindestens 15 cm.
Fehlerbewertung
Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
Umwerfen des zweiten Leitkegels.
2.4 Ausweichen nach Abbremsen
Inhalt der Grundfahraufgabe Beschleunigung auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.
Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.
Skizze zu 2.4: Leitkegelhöhe mindestens 15 cm.
Fehlerbewertung
Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
"Herumlenken" des Kraftrades um die Leitkegel
Nichtlösen der Bremsen beim Ausweichen oder Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
Umwerfen des zweiten Leitkegels
2.5 Slalom
Inhalt der Grundfahraufgabe Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 50 m, 5 Leitkegel, Abstand 7 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.5) mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zu durchfahren.
Skizze zu 2.5: Abstand 7 m von Leitkegelmitte zu Leitkegelmitte; Leitkegelhöhe mindestens 15 cm.
Fehlerbewertung
Zu geringe Geschwindigkeit
Auslassen eines Feldes
Umwerfen eines Leitkegels
Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.
2.6 Langer Slalom
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.6) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden.
Skizze zu 2.6: Abstand von Leitkegelmitte zu Leitkegelmitte 4 x 9 m, anschließend 2 x 7 m; Leitkegelhöhe mindestens 15 cm.
Fehlerbewertung
Zu geringe Geschwindigkeit
Auslassen eines Feldes
Umwerfen eines Leitkegels
Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.
2.7 Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat eine Strecke von ca. 25 mit Schrittgeschwindigkeit unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse geradeaus zu fahren.
Fehlerbewertung
Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
Starkes Abweichen von der Geraden (mehrfaches Abweichen von der Geraden um mehr als 30 cm nach links oder rechts); die ersten 5 m nach dem Anfahren werden nicht bewertet
Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste.
2.8 Stop and Go
Inhalt der Grundfahraufgabe Mehrfaches Anfahren und Anhalten, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen.
Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird.
Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1, 2. Spiegelstrich) ist nur beim ersten Anfahren erforderlich. Gangwechsel ist während der Aufgabe nicht erforderlich.
Fehlerbewertung
Anfahren im falschen Gang
Abwürgen des Motors
Füße nicht auf den Fußrasten, außer zum Abstützen beim Anhalten
Abstützen der Füße nicht wie beschrieben..
2.9 Kreisfahrt
Inhalt der Grundfahraufgabe
Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreis fahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht. Die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1, 2. Spiegelstrich) ist nur vor dem Einfahren in den Kreis erforderlich.
Fehlerbewertung
Starkes Abweichen vom vorgegebenen Halbmesser
Starkes Abweichen von der Kreisform
Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste
Fahren im falschen Gang
Schräglage ist nicht festzustellen.
3. Bewertung der Grundfahraufgaben
Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,
den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder stürzt.
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 330) wurde zuletzt aktualisiert am 06.05.2008
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