Prüfungsrichtlinie

Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen

Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2009 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28.01.2009, Verkehrsblatt 2009 S. 129 ff.)
 

Anlage 2 zur Prüfungsrichtlinie

Grundfahraufgaben für die Klassen A, A1 und M
(Anlage 7 Nr. 2.1.4.1 FeV)

1. Allgemeine Hinweise

1.1 Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A, A1 oder M selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen und Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Die Bodenplatte muss aus Sicherheitsgründen abgeschnitten sein.

  • Die Ausweichaufgaben werden nur nach "links" geprüft.
  • Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels zu beobachten. Außerdem muss beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker betätigt werden.

1.2 Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer — Mittel- oder Seitenständer — und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbständigen Handhabung ist nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann, ihm das Kraftrad umkippt oder wenn er mit nicht ordnungsgemäß eingezogenem Ständer anfahren will.

1.3 Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren. Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk — z.B. Stiefel ) zu tragen.

1.4 Nachfolgende Aufzählungen und Tabellen beschreiben Art und Anzahl der zu prüfenden Grundfahraufgaben. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.

In jeder Prüfung muss durchgeführt werden

bei den Klassen A oder A1

  • der Slalom mit Schrittgeschwindigkeit (Nr. 2.1)
  • die Bremsaufgabe (Nr. 2.2)
  • die Ausweichaufgabe (Nr. 2.3)
  • die Brems-/Ausweichaufgabe (Nr. 2.4)
  • eine Slalomaufgabe (Nr. 2.5 oder 2.6)
  • eine weitere Aufgabe aus den Nummern 2.7, 2.8 oder 2.9
 Grundfahraufgaben der Klassen A und A1 GA-Nr.  
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand) 2.1 O
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung 2.2 O
Ausweichen ohne Abbremsen 2.3 O
Ausweichen nach Abbremsen 2.4 O
Slalom (4 x 7 m Abstand) 2.5 A
(innerhalb dieser
2 Aufgaben)
Langer Slalom (4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand) 2.6
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus 2.7 A
(innerhalb dieser
3 Aufgaben)
Stop and Go 2.8
Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) 2.9
 Summe der zu fahrenden GFA   6

O = obligatorisch
A = alternativ

 

bei der Klasse M

  • die Slalomaufgabe (Nr. 2.5)
  • die Bremsaufgabe (Nr. 2.2)
  • die Ausweichaufgabe (Nr. 2.3) oder die Brems-/Ausweichaufgabe (Nr. 2.4)
  • eine weitere Aufgabe bei langsamer Geschwindigkeit (Nr. 2.7, 2.8 oder 2.9)
 Grundfahraufgaben der Klassen M GA-Nr.  
Slalom (4 x 7 m Abstand) 2.5 O
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung 2.2 O
Ausweichen ohne Abbremsen 2.3 A
(innerhalb dieser
2 Aufgaben)
Ausweichen nach Abbremsen 2.4
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus 2.7 A
(innerhalb dieser
3 Aufgaben)
Stop and Go 2.8
Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) 2.9
 Summe der zu fahrenden GFA   4

O = obligatorisch
A = alternativ

 

2. Erläuterung der Grundfahraufgaben, Fehlerbewertung


2.1 Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.1) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.
     

Skizze zu 2.1: Abstand 3,5 m von Leitkegelmitte zu Leitkegelmitte, Leitkegelhöhe mindestens 15 cm.
    Fehlerbewertung
  • Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
  • Auslassen eines Feldes
  • Umwerfen eines Leitkegels
  • Absetzen eines Fußes auf die Fahrbahn.


2.2 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h (bei Klasse M aus ca. 40 km/h) zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht.
    Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfung des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
    Das Blockieren des Hinterrades wird nicht beanstandet, wenn das Kraftrad stabil gehalten wird.
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
  • Nichterreichen der notwendigen Verzögerung.
  • Benutzung nur eines Brems-Hebels *
  • Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie
  • Abwürgen des Motors

* Gilt nicht für kombinierte Brems-Systeme, bei welchen bei Betätigung nur eines Brems-Hebels die volle Bremswirkung aller Bremsen erreicht werden kann.


2.3 Ausweichen ohne Abbremsen

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Beschleunigen auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen.
    Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.

Skizze zu 2.3: Leitkegelhöhe mindestens 15 cm.
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
  • Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
  • Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
  • Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
  • Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
  • Umwerfen des zweiten Leitkegels.

2.4 Ausweichen nach Abbremsen

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Beschleunigung auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.
    Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen.
    Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.

Skizze zu 2.4: Leitkegelhöhe mindestens 15 cm.
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
  • Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
  • "Herumlenken" des Kraftrades um die Leitkegel
  • Nichtlösen der Bremsen beim Ausweichen oder Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
  • Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
  • Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
  • Umwerfen des zweiten Leitkegels

2.5 Slalom

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 50 m, 5 Leitkegel, Abstand 7 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.5) mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zu durchfahren.


Skizze zu 2.5: Abstand 7 m von Leitkegelmitte zu Leitkegelmitte; Leitkegelhöhe mindestens 15 cm.
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Geschwindigkeit
  • Auslassen eines Feldes
  • Umwerfen eines Leitkegels
  • Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß.

2.6 Langer Slalom

    Inhalt der Grundfahraufgabe
    Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.6) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden.

Skizze zu 2.6: Abstand von Leitkegelmitte zu Leitkegelmitte 4 x 9 m, anschließend 2 x 7 m; Leitkegelhöhe mindestens 15 cm.
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Geschwindigkeit
  • Auslassen eines Feldes
  • Umwerfen eines Leitkegels
  • Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß. 

2.7 Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus

Inhalt der Grundfahraufgabe
Der Bewerber hat eine Strecke von ca. 25 mit Schrittgeschwindigkeit unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse geradeaus zu fahren.
 

    Fehlerbewertung
  • Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
  • Starkes Abweichen von der Geraden (mehrfaches Abweichen von der Geraden um mehr als 30 cm nach links oder rechts); die ersten 5 m nach dem Anfahren werden nicht bewertet
  • Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste.

2.8 Stop and Go

Inhalt der Grundfahraufgabe
Mehrfaches Anfahren und Anhalten, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen.
Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird.
Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1, 2. Spiegelstrich) ist nur beim ersten Anfahren erforderlich. Gangwechsel ist während der Aufgabe nicht erforderlich.
 
Fehlerbewertung

    • Anfahren im falschen Gang
    • Abwürgen des Motors
    • Füße nicht auf den Fußrasten, außer zum Abstützen beim Anhalten
    • Abstützen der Füße nicht wie beschrieben..

     


2.9 Kreisfahrt

Inhalt der Grundfahraufgabe
Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreis fahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht. Die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1, 2. Spiegelstrich) ist nur vor dem Einfahren in den Kreis erforderlich.

    Fehlerbewertung
  • Starkes Abweichen vom vorgegebenen Halbmesser
  • Starkes Abweichen von der Kreisform
  • Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste
  • Fahren im falschen Gang
  • Schräglage ist nicht festzustellen.
  •  


3. Bewertung der Grundfahraufgaben

Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.

Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber

  • auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,
  • den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
  • eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder stürzt.

 
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