Bußgeldkatalog 2024

Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Zuletzt geändert durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 01.12.2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2010).

Abschnitt I

Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG

a) Straßenverkehrs-Ordnung

Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro
  Grundregeln
 
Durch Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
StVO § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1
 
1.1  einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt
10 €
1.2  einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert
20 €
1.3  einen anderen gefährdet
30 €
1.4  einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist
35 €
1.5 Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt
StVO § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 4
30 €
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