Bußgeldkatalog 2024

Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010. Zuletzt geändert durch: Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 01.12.2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60 S. 1737, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2010).

Nr. Tatbestand Regelsatz in Euro
  Übermäßige Straßenbenutzung
 
115  Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt
StVO § 29 Abs. 2 Satz 1; § 49 Abs. 2 Nr. 6
40 €
116  Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ
StVO § 29 Abs. 3; § 49 Abs. 2 Nr. 7
40 €
  Umweltschutz
 
117  Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht
StVO § 30 Abs. 1 Satz 1, 2; § 49 Abs. 1 Nr. 25
10 €
118  Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt
§ 30 Abs. 1 Satz 3§ 49 Abs. 1 Nr. 25
StVO § 30 Abs. 1 Satz 3; § 49 Abs. 1 Nr. 25
20 €
  Sonntagsfahrverbot
 
119  Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
StVO § 30 Abs. 3 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 25
75 €
120  Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen
StVO § 30 Abs. 3 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 25
380 €
  Inline-Skaten  
120a Beim Inlineskaten Fahrbahn oder Radweg unzulässig benutzt oder bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht genommen, nicht am rechten Rand gefahren oder Fahrzeugen das Überholen nicht ermöglicht
StVO § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 26
10 €
120a.1 - mit Behinderung
StVO § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 26
15 €
120a.2 - mit Gefährdung 20 €
  Verkehrshindernisse
 
121  Straße beschmutzt oder benetzt, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte
StVO § 32 Abs. 1 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 27
10 €
122  Verkehrswidrigen Zustand nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt oder nicht ausreichend kenntlich gemacht
StVO § 32 Abs. 1 Satz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 27
10 €
123  Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte
StVO § 32 Abs. 1 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 27
40 €
124  Gefährliches Gerät nicht wirksam verkleidet
StVO § 32 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 27
5 €
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