Nr. |
Tatbestand |
Regelsatz in Euro |
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Lichttechnische Einrichtungen |
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221 |
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen |
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221.1 |
unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen
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5 € |
221.2 |
unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen
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20 € |
222 |
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
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222.1 |
Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht
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15 € |
222.2 |
Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler
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15 € |
222.3 |
seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten
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15 € |
222.4 |
zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten
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15 € |
222.5 |
Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler
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15 € |
222.6 |
Warndreieck, Warnleuchte oder Warnblinkanlage
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15 € |
222.7 |
Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen
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15 € |
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Geschwindigkeitsbegrenzer |
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223 |
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein ausländisches Kfz handelt
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100 € |
224 |
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder dessen Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde
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150 € |
225 |
Als Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen nicht prüfen lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung
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225.1 |
nicht mehr als ein Monat vergangen ist
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25 € |
225.2 |
mehr als ein Monat vergangen ist
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40 € |
226 |
Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt
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10 € |
227,
228 |
(aufgehoben |
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Einrichtungen an Fahrrädern |
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229 |
Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen in Betrieb genommen
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10 € |
230 |
Fahrrad oder Fahrrad mit Beiwagen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Schlussleuchten oder Rückstrahler in Betrieb genommen
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10 € |
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Ausnahmen |
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231 |
Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt
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10 € |
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Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen |
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232 |
Als Fahrzeugführer, ohne Halter zu sein, einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen
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15 € |
233 |
Als Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen
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50 € |